Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,858
VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 (https://dejure.org/1991,858)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 (https://dejure.org/1991,858)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1800/90 (https://dejure.org/1991,858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei "Altanträgen" nach dem AuslG 1990 - vorläufiger Rechtsschutz - Überprüfung der Wirksamkeit einer Ausweisungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Macht der Antragsteller geltend, die Fiktion des erlaubten Aufenthalts im Sinne des § 69 Abs. 3 S 1 und 2 AuslG nF oder diejenige des geduldeten Aufenthalts im Sinne des § 69 Abs. 2 S 1 AuslG nF habe bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über seinen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung bestanden, so steht ihm als (einzig) zutreffendes Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Verfügung (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Ist somit das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO der gegebene Rechtsbehelf des vorläufigen Rechtsschutz in den Fällen, in denen ein Ausländer, dessen Aufenthaltsgenehmigungsantrag abgelehnt worden ist, geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten, ist insoweit nach § 123 Abs. 5 VwGO kein Raum für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - a.A.: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 13 TH 2288/90 -).

    Denn indem das Gesetz die durch den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bewirkte Erlaubnis- oder Duldungsfiktion bei einem Ausländer, der ausgewiesen "ist", ausschließt, knüpft es nach seinem Wortlaut (vgl. § 69 Abs. 2 S. 2, Halbsatz 1 AuslG n.F.) an die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.).

    Der Senat hält es deshalb (wie in ständiger Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F. - s.o. - vertreten) für geboten, die Rechtmäßigkeit der unter Nr. 1 der Verfügung des Landratsamtes vom 10. April 1990 ausgesprochenen und durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 18. Juni 1991 bestätigten Ausweisung einer summarischen Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neufassung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 am 1. Januar 1991 gestellt worden sind, können nicht mehr die (generelle) Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 21 Abs. 3 S 1 AuslG aF auslösen (aA: Hess VGH, Beschluß vom 4.3.1991 - 6 TH 88/91 -).

    Nach Auffassung des Senats führt diese - differenzierte - Schlechterstellung bestimmter Gruppen von Ausländern nicht dazu, daß die unter der Geltung des - günstigeren - alten Rechts gestellten Aufenthaltserlaubnisanträge auch heute noch die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. auslösen (so aber: Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991 - 6 TH 88/91 -).

    Auch der Grundsatz, daß Gesetze vor ihrem Inkrafttreten entstandene Berechtigungen und Verpflichtungen unberührt lassen (Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991, aaO), zwingt nicht zu der Annahme, vorläufiger Rechtsschutz könne im Hinblick auf einen abgelehnten Aufenthaltserlaubnisantrag, der vor dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes gestellt wurde, nur dadurch hinlänglich gewährt werden, daß die durch § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. fingierte Rechtsstellung "wiederhergestellt" werde.

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. beruhte aber nicht auf einer ausländerbehördlichen Maßnahme, sondern unmittelbar auf dem Gesetz (ebenso: Hess. VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426/427; Beschl. v. 15.2.1991 - 13 TH 2288/90 - OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991 - 18 B 333/91 - NVwZ 1991, 910).

    Im Falle des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG n.F. bewirkt ein erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittel lediglich die Fortgeltung der darin näher geregelten Duldungsfiktion (ebenso: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991, NVwZ-RR 1991, 426; OVG Rhld.Pf., Beschluß vom 18.2.1991, InfAuslR 1991, 186, OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991, NVwZ 1991, 910).

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. beruhte aber nicht auf einer ausländerbehördlichen Maßnahme, sondern unmittelbar auf dem Gesetz (ebenso: Hess. VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426/427; Beschl. v. 15.2.1991 - 13 TH 2288/90 - OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991 - 18 B 333/91 - NVwZ 1991, 910).

    Ist somit das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO der gegebene Rechtsbehelf des vorläufigen Rechtsschutz in den Fällen, in denen ein Ausländer, dessen Aufenthaltsgenehmigungsantrag abgelehnt worden ist, geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten, ist insoweit nach § 123 Abs. 5 VwGO kein Raum für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - a.A.: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 13 TH 2288/90 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1991 - 18 B 333/91

    Aussetzungsantrag; Zulässigkeit; Unerlaubte Einreise; Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. beruhte aber nicht auf einer ausländerbehördlichen Maßnahme, sondern unmittelbar auf dem Gesetz (ebenso: Hess. VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426/427; Beschl. v. 15.2.1991 - 13 TH 2288/90 - OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991 - 18 B 333/91 - NVwZ 1991, 910).

    Im Falle des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG n.F. bewirkt ein erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittel lediglich die Fortgeltung der darin näher geregelten Duldungsfiktion (ebenso: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991, NVwZ-RR 1991, 426; OVG Rhld.Pf., Beschluß vom 18.2.1991, InfAuslR 1991, 186, OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991, NVwZ 1991, 910).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Denn dazu gehört vor allem eine hinreichende Prüfungsbefugnis des Gerichts über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens sowie eine zureichende Entscheidungsmacht, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen (BVerfG, Beschluß vom 8.7.1982, BVerfGE 61, 82/111).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Da somit sehr vieles dafür spricht, daß der Kläger bei seiner Einreise mindestens auch (neben touristischen Zwecken) die Absicht verfolgte, gegen ein "ausreichendes Gehalt" (vgl. etwa die eidesstattliche Versicherung des Herrn Ö. vom 2. April 1990) eine islamische Gemeinde als Hodja zu betreuen, also im Bundesgebiet erwerbstätig zu sein (BVerwG, Beschluß vom 6.5.1983, InfAuslR 1983, 274), und damit die Vermutungswirkung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. der Nr. 3 zu § 5 AuslVWV nicht widerlegt ist, hätte der Antragsteller vor seiner Einreise die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einholen müssen (§ 1 Abs. 4 a DVAuslG a.F.; vgl. dazu: BVerwG, Beschluß vom 8.11.1983, InfAuslR 1984, 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.2.1983 - 1 S 2542/82 - und vom 24.8.1987 - 1 S 2830/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Die auf die §§ 49 Abs. 1 und 50 Abs. 1 AuslG gestützte Abschiebungsandrohung, die kraft Gesetzes (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3, 187 Abs. 3 VwGO, § 12 LVwVG) sofort vollziehbar ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.4.1991, VBlBW 1991, 383), ist deshalb nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Da somit sehr vieles dafür spricht, daß der Kläger bei seiner Einreise mindestens auch (neben touristischen Zwecken) die Absicht verfolgte, gegen ein "ausreichendes Gehalt" (vgl. etwa die eidesstattliche Versicherung des Herrn Ö. vom 2. April 1990) eine islamische Gemeinde als Hodja zu betreuen, also im Bundesgebiet erwerbstätig zu sein (BVerwG, Beschluß vom 6.5.1983, InfAuslR 1983, 274), und damit die Vermutungswirkung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. der Nr. 3 zu § 5 AuslVWV nicht widerlegt ist, hätte der Antragsteller vor seiner Einreise die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einholen müssen (§ 1 Abs. 4 a DVAuslG a.F.; vgl. dazu: BVerwG, Beschluß vom 8.11.1983, InfAuslR 1984, 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.2.1983 - 1 S 2542/82 - und vom 24.8.1987 - 1 S 2830/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1985 - 13 S 2749/84

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
    Dasselbe galt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14.2.1985, ESVGH 35, 182; Urt. v. 19.2.1986 - 13 S 2750/85 -) auch im Hinblick auf § 15 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 295/90

    Abschiebungsandrohung: Gegenstandsloswerden im Verfahren nach VwGO § 80 Abs 5

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1986 - 13 S 2750/85

    Sperrwirkung der Ausweisungsverfügung bei der Entscheidung über die

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82

    Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86

    Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland -

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1991 - 13 B 10914/90

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung ; Illegale Einreise; Vorläufiger

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84

    Fingierte Aufenthaltserlaubnis bei Wiederholungsanträgen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.1988 - 13 B 105/88
  • VGH Bayern, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden (aA VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91).

    Dieser Rechtsfolge stand weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -).

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden (so aber VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    So entspricht es st. Rspr. des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie der Kommentarliteratur, dass im Falle der Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung deren Rechtmäßigkeit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO inzident und summarisch mit zu überprüfen ist; andernfalls werde effektiver Rechtsschutz im Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG verweigert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, EzAR 622 Nr. 13; Hess VGH, Beschluss vom 8.6.2004 - 12 TG 1525/04 -, AuAS 2004, 289; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn 69 und Hailbronner, a.a.O., § 84 AufenthG Rn 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und - 13 S 1026/91 -) hat das Verwaltungsgericht für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes § 80 Abs. 5 VwGO herangezogen, soweit das Begehren der Antragstellerin darauf gerichtet ist, sie hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Androhung der Abschiebung von Vollzugsfolgen freizustellen.

    Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG setzt nämlich voraus, daß gegen den Ausländer bereits im Zeitpunkt der Antragstellung eine Ausweisungsverfügung erlassen ist (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Der Senat läßt offen, ob sich dies im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG bereits deshalb ergibt, weil die Antragsgegnerin, gestützt auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG, die Antragstellerin unbefristet ausgewiesen hat; denn eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) voraus, daß die Ausweisung einer inzidenten summarischen rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - aaO - und Beschluß des 11. Senats vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Zwar setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulässigkeit eines solchen Begehrens auf vorläufigen Rechtsschutz voraus, dass der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG auslöst (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, NVwZ-RR 1992, 509 und vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -).
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Der Anspruch auf Erteilung einer Duldung ist ein nach § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Anspruch, der nur auf diesem Wege gesichert werden kann (so auch VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, NVwZ-RR 1992, 509).

    Da es der Antragstellerin erkennbar um ein vorläufiges Bleiberecht für das gesamte Aufenthaltserlaubnisverfahren geht, ist ihr Begehren insoweit nicht allein auf die Hemmung der sofortigen Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung, die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu verfolgen ist (VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, a.a.O.), gerichtet und im Rahmen eines Antrages nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zulässigerweise zu verfolgen.

  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97

    Ausschluß der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 ohne Überprüfung der

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1800/90, EZAR 622 Nr. 13, für den Fall einer verfügten Ausweisung die Auffassung vertritt, eine derart absolute Wirkung einer Ausweisung - oder wie hier eines sonstigen Verwaltungsaktes, der die Ausreisepflicht begründet - widerspreche der verfassungsrechtlichen Garantie des effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG, so daß im Rahmen des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG die Rechtmäßigkeit der Ausweisung - oder des sonstigen die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsaktes - summarisch überprüft werden müsse, kann dem der Senat nicht folgen.

    Zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin verfügte nachträgliche zeitliche Beschränkung der dem Antragsteller befristet erteilten Aufenthaltserlaubnis bedarf es folglich in diesem Verfahren entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg im Beschluß vom 12. Dezember 1991, a.a.O., nicht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis.

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie der Kommentarliteratur (Hess. VGH, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03 - VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, EZAR 622 Nr. 13 = NVwZ-RR 1992, 509; Hailbronner, AuslR, § 69 AuslG Rdnr. 20; Renner, Ausländerrecht, § 72 AuslG Rn. 6; GK-AuslR, § 69 AuslG Rn. 65 m.w.N.), dass im Falle der Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags mit der Begründung, die Genehmigungserteilung sei bereits gemäß § 8 Abs. 2 AuslG wegen einer ausgesprochenen Ausweisung ausgeschlossen, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der verfügten Ausweisung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) summarisch mit zu überprüfen ist, obgleich die verfügte Ausweisung ungeachtet der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach § 72 Abs. 1 AuslG wirksam geworden ist (§ 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in Fällen der vorliegenden Art voraus, dass der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG auslöst (vgl. hierzu u.a. den Senatsbeschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, NVwZ-RR 1992, 509; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Antrag statthaft ist (vgl. dazu einerseits VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.12.1991 NVwZ-RR 1992, 509 und Beschl. v. 28.11.1991 VBlBW 1992, 155 sowie andererseits VGH Bad-Württ. Beschl. vom 5.5.1992 ESVGH 43, 71), oder ob vorläufiger Rechtsschutz in dieser Hinsicht nur durch den - fürsorglich beantragten - Erlaß einer einstweiligen Anordnung gewährt werden könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Ist das nicht der Fall, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht (vgl. Senatsbeschluß v. 12.12.1991, NVwZ-RR 1992, 509; Hailbronner, Ausländerrecht, A 1, § 69 Rn. 51f., 66 sowie § 72 Rn. 3 m.w.N. aus der Rspr.; a.A. VGH Bad.-Württ. (11. Senat), Beschl. v. 5.5.1992, ESVGH 43, 71; GK-AuslR, § 69 Rn. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz

  • VGH Hessen, 25.03.1999 - 10 TG 3991/98

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis im Einzelfall bejaht

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92

    Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 13 S 1158/96

    Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2000 - 13 S 1542/99

    Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme - Ermessenserwägungen im Falle

  • VGH Hessen, 05.01.1996 - 13 TH 3277/94

    Weitergeltung der Fiktionswirkung nach AuslG § 21 Abs 3 (F: 1965-04-28) im Rahmen

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

  • VG Karlsruhe, 14.10.2011 - 5 K 2504/11

    Anspruch auf Passherausgabe für ausgewiesenen Ausländer zwecks Ausreise wegen

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2003 - 1 ME 225/03

    Aufenthalt; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszeit;

  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

  • VGH Hessen, 05.10.1995 - 12 TG 3176/95

    Verbindung einer Untätigkeitsklage mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02

    Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs

  • VG München, 27.07.1998 - M 17 S 98.2640

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines in über 60 Taten straffällig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht